Türchen zum 22. Dezember 1917
„Volksküche!
Nachdem nunmehr die hiesige Bevölkerung fast durchweg ihren Jahresbedarf an Speisekartoffeln eingekellert hat, können gemäß Commissionsbeschluß ab 31. Dezember zur Teilnahme an der Speisung durch die Volksküche nur noch
a. diejenigen Haushaltungen, welche ihren Bedarf an Speisekartoffeln überhaupt nicht einkellerten,
b. die alleinstehenden Arbeiter und Arbeiterinnen, welche sich selbst beköstigen und Kartoffeln nicht eingekellert haben,
c. die arbeitenden Kriegerfrauen und Witwen
zugelassen werden.
Annen, den 22. Dezember 1917. Der Amtmann I. B.: Schwalbenbach“
Quelle: Stadtarchiv Witten, Annener Zeitung vom 22.12.1917.
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Foto: J. Fruck