Digitaler Adventskalender – Zeit finden

    Türchen zum 10. Dezember 1920

    Bekanntmachung
    Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß aufgrund der Straßen-Polizeiverordnung für das Amt Annen vom 7. Juli 1882 bei Frostwetter und Schneefall die Bürgersteige von Eis und Schnee zu reinigen sind. Bei Glatteis oder sonstiger Glätte müssen die Hausbesitzer auf dem Bürgersteige Sand, Asche, Sägemehl pp. streuen und während der Dauer der Glätte unterhalten. Ferner wird darauf hingewiesen, daß das Rodeln (Fahren mit Handschlitten, die weder gezogen noch geschoben werden) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen verboten ist. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Annen, den 10. Dezbr. 1920. Die Polizeiverwaltung: Boettcher, Amtmann.“

    Quelle: Stadtarchiv Witten, Annener Zeitung vom 11.12.1920.
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    Foto: J. Fruck

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