Förderrichtlinien des Kulturförderfonds des Kulturforum Witten

    (GÜLTIG AB 10.03.2021)

    1. Präambel

    Kommunale Kunst- und Kulturförderung soll Impulse der freien Kulturszene aufgreifen und fördern. Durch ihr aktivierende Rolle vernetzt sie nicht nur im lokalen, sondern auch im regionalen und überregionalen Kontext. Im komplexen Zusammenleben einer Stadtgesellschaft bringt sie Menschen zusammen und schafft einen Raum und Kontext für die Verhandlung komplexer gesellschaftlicher Fragestellungen, in denen die individuelle Gestaltungsverantwortung einer/eines jeden einzelnen für die Gesellschaft eine neue Bedeutung gewinnt.

    Das kulturelle Leben einer Stadt wird von städtischen ebenso wie von freien Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen getragen und geprägt. Kulturelle Vielfalt und Pluralität der künstlerischen Formen sind Kennzeichen jeder modernen Stadtgesellschaft. Kunst und Kultur, die in Witten entsteht und geschaffen wird, trägt entscheidend zur Entwicklung einer lebenswerten Stadt bei. Zur Förderung kultureller Aktivitäten von Initiativen und Personen, die einen elementaren Beitrag zum kulturellen Leben in Witten leisten, stellt das Kulturforum gemeinsam mit der Stadt Witten und Sponsoren, wie etwa den  Stadtwerken Witten, den Kulturförderfonds zur Verfügung.

    Die Förderrichtlinien des Kulturförderfonds haben zum Ziel, die Entfaltung des schöpferischen Potential eines jeden zu ermöglichen, sei es durch eigenes künstlerisches Schaffen, Vermittlung oder durch Teilhabe an kulturellen oder künstlerischen Angeboten aus der nicht institutionellen, freien Kulturszene. Die Produktion, Präsentation und Rezeption der Kultur in ihrer Vielfalt, Nachhaltigkeit und Qualität steht im Zentrum der Förderung durch das Kulturforum Witten. Es hat die organisatorische und qualitätssichernde Aufgabe, die kulturelle Landschaft und das künstlerisch-kulturelle Profil der Stadt durch eigene aber eben auch kulturelle, künstlerische und kreative Projekte und Ideen der freien Kulturszene zu gestalten.

    2. Förderkriterien

    Voraussetzung für die Förderwürdigkeit ist die nachweisliche öffentliche Belebung des Kulturlebens in Witten. Das eingereichte Projekt, die eingereichte Idee muss öffentlich sein und in Witten umgesetzt werden. Es ist geeignet, aufgrund seiner Bedeutung und Qualität, lokal, regional oder überregional zu wirken. Weitere wichtige Aspekte sind die Schärfung der inhaltlichen und programmatischen Profile, die kulturelle Bildung, die Vernetzung und Gemeinschaftsbildung. Insbesondere das Zusammenarbeiten in Co-Produktionen und die Bildung von Kooperationsprojekten mit externen Partner:innen sind möglich und wünschenswert. Überdies wird mit dem eingereichten Projekt eine kulturelle Lücke geschlossen, es ermöglicht Menschen, auch insbesondere vulnerablen Gruppen, die Rezeption und Teilhabe und regt zu einem Diskurs, einer kritischen Auseinandersetzung mit Mitteln der Kunst und Kultur an. Die gute inhaltliche oder künstlerische Qualität des Konzeptes ist nachweisbar und wird vom Vergabegremium anerkannt.

    Das eingereichte Projekt sollte:

    • in Witten stattfinden
    • eine Wirksamkeit über Witten hinaus haben
    • auch für marginale/vulnerable Gruppen einen Zugang schaffen
    • eine aktive Teilhabe ermöglichen
    • der kulturellen Bildung (generationsübergreifend) dienen
    • die Bildung von Netzwerken vorantreiben und auf Nachhaltigkeit setzen.
    • bereits über eine Grundfinanzierung durch die Akquisition von weiteren Förder- und Drittmitteln verfügen.

    Das eingereichte Projekt darf:

    • spartenübergreifend angelegt sein
    • in einer Co-Produktion entstanden sein
    • von mehreren freien Kulturträgern oder in Kooperation von freien und institutionellen Trägern (auch außerhalb der Stadt Witten ansässigen) gemeinsam durchgeführt werden

    Darüber hinaus können solche Projekte wiederholt gefördert werden, die nachweislich eine überdurchschnittliche Breitenwirkung und Nachhaltigkeit erzielen.

    Über Ausnahmen von diesen Kriterien (Punkt 2.) entscheidet im Einzelfall das Vergabegremium.

    2.1 Zuwendung

    Es wird stets nur ein anteiliger Projektkostenzuschuss gewährt. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich nach weiteren Fördermöglichkeiten umzusehen und diese im Finanzplan zu berücksichtigen.

    2.2 Wer kann einen Antrag stellen?

    Antragsteller:innen können sowohl Einzelpersonen als auch Einrichtungen, Initiativen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse sein. Sie müssen einen wahrnehmbaren und nachhaltigen Beitrag zum Wittener Kulturleben leisten oder einen Bezug zur Stadt Witten haben und grundsätzlich förderwürdig sein.

    Die Zusammenarbeit mit einer städtischen oder stadtnahen Institution schließt eine Förderung nicht aus.

    Nicht antragsberechtigt sind Mitglieder des Vergabegremiums. Das Vergabegremium entscheidet bei den Förderungen im Rahmen seiner bewilligten Mittel nach Antragslage.

    2.3 Nicht förderwürdig sind:

    Die Produktion von Einzelkunstwerken und Vorhaben, die nur einer Person, den Mitgliedern eines Vereins, einer Gruppe oder einer Initiative nutzen und somit die Öffentlichkeit ausschließen, sind nicht förderwürdig. Vorhaben, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, die rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte, einen rein kommerziellen, parteipolitischen oder konfessionellem Charakter haben, werden ebenfalls nicht unterstützt.

    3. Finanzierung

    Zur Finanzierung des Kulturförderfonds stellt das Kulturforum Witten jährlich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Mittel in seinem Wirtschaftsplan zur Verfügung. Über ihre Vergabe ist im Rahmen dieser Richtlinien zu entscheiden. In der Übergangsphase (dem Jahr 2021) von den „alten“ zu den modifizierten Förderrichtlinien gelten zwei Fristen: Einerseits bleibt die Frist zum 31. Mai bestehen, andererseits tritt die neue Frist zum 15. November in Kraft. Die Frist für Antragssteller ist ab November 2021 der 15. November eines Jahres. Sollten Restmittel aus der Vergaberunde zum 15. November eines Jahresübrig bleiben, werden diese auf das nächste Wirtschaftsjahr übertragen. Die Zuwendungen zur Projektförderung werden als Festbetragsfinanzierung gewährt – dabei handelt es sich um eine Komplementärförderung, die eine Eigenleistung in Höhe von 10% der Gesamtausgaben voraussetzt. Diese Eigenleistung kann in Form von Einnahmen durch Verkauf von Tickets, Inseraten usw. und/oder mindestens durch Eigenarbeitsleistung deutlich gemacht werden.

    4. Das Kulturbüro als Förderpartner

    4.1 bei der nicht finanziellen Förderung:

    Das Kulturbüro berät und unterstützt die Antragsteller:innen bei der Vernetzung und Kooperation von Kulturschaffenden untereinander, bei dem Austausch von Ideen und Konzepten sowie bei der Entwicklung übergreifender und gemeinsamer Kulturprojekte. Hierzu zählen auch die organisatorische, fachliche und finanzielle Beratung bei der Planung und Vorbereitung von Projekten, sowie die Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung externer Förder- und Drittmittel.

    Ein Antrag auf nicht finanzielle Förderung kann ganzjährig und formlos gestellt werden. Er ist schriftlich beim Kulturbüro des Kulturforums Witten einzureichen und beinhaltet eine kurze Projektskizze, die Nennung aller Projektpartner:innen und stellt den Förderbedarf in Kurzform dar.

    4.2. bei der finanziellen Förderung:

    4.2.1 Projektförderung

    Die Projektförderung hat zum Ziel, künstlerische und kulturelle Vorhaben, die zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen sind, zu fördern. Als „Projekt“ gilt in der Regel die Produktion, Planung und Durchführung eines solchen. Anträge auf Projektförderung sind spätestens bis zum 15. November eines Jahres zu stellen. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kulturbüros zum Download bereit. Nach Ablauf des Projektes ist dem Kulturbüro innerhalb von drei Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der die antragsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel belegt.

    Bei einer Förderzusage gelten zwei Auflagen, siehe Seite 5 in diesem Dokument unter „Bedingungen und Auflagen bei Förderzusagen“.

    Hinweis:

    Bei anderen Förderverfahren wird häufig ein monetärer Eigenanteil vorausgesetzt. Diesen können nicht alle Antragsteller:innen ohne weiteres aufbringen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, im Antragsformular anzukreuzen, dass die angefragte Fördersumme zur Deckung eines Eigenanteils in einem anderen Förderverfahren (z. B. Land oder Bund) eingesetzt wird.

    Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann nicht zusätzlich, das gleiche Projekt betreffend, noch eine Projekt- oder Mikroförderung beantragen. Eine Doppelfinanzierung wird ausgeschlossen.

    4.2.2 Mikroprojekte

    „Mikroprojekte“ sind Vorhaben mit einem maximalen Förderbetrag von 400 Euro sowie einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase. Der Antrag für ein Mikroprojekt kann ohne Fristbindung laufend genehmigt werden, bis das jährliche Budget für Mikroprojekte ausgeschöpft ist. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kulturbüros zum Download bereit. Nach Ablauf des Projektes ist dem Kulturbüro innerhalb von drei Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der die antragsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel belegt.

    Die Höhe des Gesamtbudgets wird vom Vergabegremium jährlich neu festgelegt.

    5. Formalia

    Mit dem Projekt darf vor Antragsstellung und bis zur Juryentscheidung monetär noch nicht begonnen worden sein.


    Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel:

    Das Vergabegremium für die Projektförderung setzt sich aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dem Vorstand/der Vorständin des Kulturforums, einem/einer Mitarbeiter:in des Kulturbüros, einem/einer weiteren Mitarbeiter:in des Kulturforums (idealerweise Institutsleiter:in), einem Mitglied des Kulturbeirats sowie drei Vertreter*innen des Verwaltungsrats des Kulturforums zusammen, die per Wahl durch den Verwaltungsrat bestimmt werden. Ihr Mandat endet mit Ablauf der Wahlzeit des Rates bzw. ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat. Darüber hinaus steht Sponsoren, etwa den Stadtwerken Witten, so lange eine Stimme in diesem Gremium zu, wie sie den Kulturförderfonds finanziell unterstützen. Zu jeder Vergaberunde werden ein bis zwei externe Expert*innen eingeladen, die eine rein beratende Funktion ohne Stimmrecht haben. Ausgewählt und eingeladen werden diese Personen vom Kulturforum Witten.

    Jedes Mitglied des Vergabegremiums hat eine Stimme. In Pattsituationen entscheidet der Vorstand/die Vorständin des Kulturforums.

    Das Vergabegremium für Mikroprojekte setzt sich aus dem Vorstand/der Vorständin des Kulturforums sowie einem/einer Mitarbeiter:in des Kulturbüros zusammen.


    Bedingungen und Auflagen bei Förderzusagen:

    1. Der/die Antragsteller:in muss an ein bis zwei Weiterbildungsmodulen zur langfristigen inhaltlichen Qualitätssteigerung von später einzureichenden Projekten/Anträgen teilnehmen. Diese, von externen Experten durchgeführten Module sind für die Antragssteller*innen kostenfrei und werden durch das Kulturforum organsiert. Bei Zusagen von Mikroförderungen ist die Teilnahme freiwillig.

    Themen können sein:

    • Co-Produktion
    • Abrechnung: Erstellung des Verwendungsnachweises
    • Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
    • Projektmanagement
    • Projektentwicklung
    • Community Engagement
      Ist eine Methode, bei der die Bildung und Stärkung von Gemeinschaften, Co-Produktionen oder Kooperationen im Vordergrund steht und die durch die Zusammenführung unterschiedlichster Gruppen und Individuen dazu führt, dass neue Projekte evoziert oder vorhandene Ideen vorangebracht werden können.
    • Design Thinking
      Ist ein Ansatz, der zur Entwicklung neuer Ideen und zum Lösen von Problemen angewendet wird. Er basiert auf der Annahme, dass Probleme besser gelöst werden können, wenn Menschen unterschiedlicher Disziplinen in einem die Kreativität fördernden Umfeld zusammenarbeiten.
       

    2. Am Ende einer Förderperiode, immer nach dem 15. November eines Jahres wird das Kulturforum eine Abschlussveranstaltung organisieren, bei der Jurymitglieder und Antragsteller*innen zu einer gemeinsamen Auswertung des Förderjahres zusammenkommen. Diese Abschlussveranstaltung dient neben der Evaluierung auch der Vernetzung der freien Szene untereinander.

    3. Mit der Zusage wird ein Dokument versendet, das alle wichtigen Formalitäten, die bei einer Förderzusage unbedingt zu beachten sind, beinhaltet. Es steht auch zum Download auf der Internetseite des Kulturbüros zur Verfügung.


    Transparenz:

    Dem Verwaltungsrat wird regelmäßig im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen Bericht erstattet.

    Die geförderten Projekte werden zeitnah nach der Jurysitzung auf der Internetseite des Kulturbüros veröffentlicht und in einem Presseartikel sowie in einem Social Media-Beitrag genannt.

    Abschließend wird empfohlen, diese Förderrichtlinien spätestens nach drei Jahren der Erprobung den Erfahrungen anzupassen und gegebenenfalls zu modifizieren.
     

    Wichtige Fragen, die sich Antragsteller:innen im Vorfeld stellen sollten:

    FAQ

    Partner

      Antragstellung

      • Antragsformular
      • Ausfüllhilfe
      • Musterantrag

      Abrechnung

      • Verwendungsnachweis

      Allgemeine Informationen

      • Förderichtlinien als PDF
      • Bedingungen und Auflagen