Benutzungs- und Entgeltordnung

1. ALLGEMEINES

Die Bibliothek Witten ist als Teil des Kulturforums Witten eine öffentliche Einrichtung der Stadt Witten.

Die Benutzung der Bibliothek Witten ist jedermann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. Das Nutzungsverhältnis ist privatrechtlich.
 

2. ANMELDUNG & BENUTZERAUSWEIS

2.1 Natürliche Personen weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem Personalausweis oder einer Meldebescheinigung aus.  Diejenigen, die für ein ermäßigtes Jahresentgelt berechtigt sind, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist außerdem die schriftliche Zustimmung eines Elternteiles oder Vormundes erforderlich. 

2.2 Juristische Personen melden sich durch eine bevollmächtigte Person an.

2.3 Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen.

2.4 Nach der Anmeldung erhalten die  Leser:innen einen Ausweis, der nicht übertragbar ist. Der Verlust des Ausweises ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Ein Ersatzausweis kann gegen ein Entgelt ausgestellt werden. Die Höhe des Entgeltes regelt die Entgeltordnung (siehe 6.). Der Ausweis kann auf Zeit oder Dauer eingezogen werden, wenn gegen die Regeln der Benutzungsordnung oder der Entgeltordnung in grob fahrlässiger oder mutwilliger Weise verstoßen wird.

 

3. AUSLEIHFRISTEN, VERLÄNGERUNGEN & VORMERKUNGEN

3.1 Mit dem Bibliotheksausweis können alle Angebote der Bibliothek genutzt werden.

Dafür gelten die folgend genannten Fristen:

 

 

MEDIEN FÜR ERWACHSENE     

AUSLEIHFRISTEN    

VERLÄNGERUNG  

Bücher

4 Wochen

2 x

Bestseller

4 Wochen

Keine

Hörbücher

4 Wochen

2 x

Zeitschriften

4 Wochen

1 x

CDs

4 Wochen

2 x

DVDs

4 Wochen

Keine

 

MEDIEN FÜR KINDER                 

AUSLEIHFRISTEN    

VERLÄNGERUNG   

Bücher

4 Wochen

2 x

CDs

4 Wochen

2 x

DVDs

4 Wochen

1 x

Zeitschriften

4 Wochen

Keine

Ting/Tiptoi

Geselschafts-
Spiele

Games

Sonstiges
z.B. Tonies

4 Wochen

4 Wochen


4 Wochen

4 Wochen

Keine


Keine


Keine

Keine


3.2 Eine Verlängerung der Leihfrist kann persönlich, telefonisch oder über den Online-Katalog erfolgen, wenn keine Vormerkung vorliegt. Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Datum der ursprünglichen Leihfrist.

3.3 Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

3.4 Entliehene Medien sind fristgerecht spätestens am letzten Tag der Leihfrist zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist ein Mahnentgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgeltes regelt die Entgeltordnung (siehe 6.). Bleibt auch die dritte Mahnung erfolglos, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Eine Mahnpflicht besteht für die Bibliothek Witten jedoch nicht.

3.5 Für die Ausleihe digitaler Medien gelten die gesonderten Bestimmungen des Bibliotheksverbundes OnleiheRuhr.

3.6 Ausgeliehene Medien können gegen ein Entgelt pro Medieneinheit (siehe 6.) vorgemerkt werden.

3.7 In der Bibliothek nicht vorhandene Medien können gegen ein Entgelt pro bestellter Medieneinheit über die Fernleihe nach den hierfür geltenden Richtlinien aus anderen deutschen Bibliotheken angefordert werden. Die Höhe des Entgelts regelt die Entgeltordnung (siehe 6.).
 

4. BEHANDLUNG DER MEDIEN & HAFTUNG

4.1 Nutzer:innen sind verpflichtet, die Medien der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren.

4.2 Alle Medien sind in der ausgeliehenen Verpackung zurück zu geben. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, sich vor der Ausleihe und Rückgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen

4.3 Verlust oder Beschädigung entliehener Medien sind der Bibliothek unverzüglich und vor der Rückgabe der Medien anzuzeigen. Für jede Beschädigung oder den Verlust sind die Nutzer:innen bzw. die sie gesetzliche Vertretenden schadensersatzpflichtig.

4.4 Nutzer:innen sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die Bibliothek Witten wird diesbezüglich von jeder Haftung freigestellt.

4.5 Bei der Anfertigung von Kopien oder von Medien der Bibliothek sind die Schutzbestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
 

5. VERHALTEN IN DEN BIBLIOTHEKSRÄUMEN

5.1 Große Taschen und Rucksäcke sind einzuschließen. Fundsachen sind an die Mitarbeiter der Bibliothek abzuliefern. Tiere (mit Ausnahme von Begleithunden), Fahrräder, Roller, Skateboards u.ä. dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden. Das Rauchen ist im ganzen Haus nicht gestattet.

5.2 Essen und Trinken (keine alkoholischen Getränke) ist nur im Lesecafé, auf der Außenterrasse der Bibliothek und an den Lernarbeitsplätzen gestattet. Davon ausgenommen sind: Fastfoodgerichte sowie fettende und krümelnde Snacks.

5.3 Nutzer:innen sind verpflichtet, die Anordnungen des Bibliothekspersonal zu beachten. Vor allem Hinweisen zum Verlassen des Gebäudes ist unverzüglich Folge zu leisten.

5.4 Nutzer:innen, die wiederholt oder in grober Weise gegen diese Verhaltensregeln und Anordnungen des Personals verstoßen, können auf Zeit oder Dauer von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

 

6. ENTGELTORDNUNG

 

ENTGELTE BIBLIOTHEK WITTEN   

BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATES DES KULTRUFORUMS VOM 23.06.2021    

                                            


Ausweis für Kinder und Jugendliche sowie Schüler:innen bis zur 
Vollendung des 21. Lebensjahrs 
 


kostenlos

Ausweis für Erwachsene

 

24 €

Ausweis für Studierende und Erwachsene mit Ermäßigung*

 

10 €

Premiumkarte inklusive Vormerkungen und Benachrichtigungen per E-Mail

 

36 €

Premiumkarte für Studierende und Erwachsene mit Ermäßigung*

 

22 €

Ausweise für Kindergärten und Schulen**

 

kostenlos

Ausweise für Lesementor:innen***

 

kostenlos

Ausweis für Institutionen**

 

24 €

Ausweis für Firmen

 

48 €

*Anspruch auf eine Ermäßigung nach Vorlage eines Bescheids haben: Schüler:innen über 21 J., Auszubildende, Studierende, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab einem Grad von 80 %, Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, Personen, die Grundsicherung beziehen, Personen im Bundesfreiwilligendienst (BufDi) oder Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Asylsuchende, Jugendleiter:innen mit entsprechender Karte

** Für die Nutzung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit

*** Für die Nutzung im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit

 

BEFRISTETE ENTGELTE                                                                                                                     

                                                                                                                                                  

Tagesausweis

 

5 €

Schnupperausweis für 3 Monate

 

10 €

MAHNENTGELTE PRO RÜCKGABEDATUM                                                                                    

                                                                                                                                                  

Überschreiten der Leihfrist bis zu einer Woche ****

 

3 €

Überschreiten der Leihfrist bis zu 2 Wochen ****

 

6 €

Überschreiten der Leihfrist bis zu 3 Wochen ****

 

10 €

**** Mahnentgelte für Kinder und Jugendliche betragen jeweils die Hälfte

 

WEITERE ENTGELTE                                                                                                                          

                                                                                                                                                  

Vormerkungen und Benachrichtigungen per E-Mail

 

1,50 €

Ersatzausweis für Kinder, Studierende und Erwachsene mit Ermäßigung

 

3 €

Ersatzausweis für Erwachsene

 

5 €

Ersatzschlüssel für ein Schließfach

 

5 €

Bestellung im Auswärtigen Leihverkehr

 

3 €
Fotokopie oder Ausdruck s/w A4

0,10 €

 

Fotokopie oder Ausdruck farbig A4

0,20 €

 

Fotokopie oder Ausdruck s/w A3

0,20 €

 

Fotokopie oder Ausdruck farbig A3

0,40 €

 

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